Mehrere wissenschaftliche Institutionen haben Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Prostaglandinen geäußert, wenn diese in der Nähe des Auges angewendet werden. Erste Warnhinweise stammen aus dem Jahr 2018, als das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Europäische Kommission über das vermehrte Auftreten von Prostaglandin-Derivaten in kosmetischen Produkten informierte, die das Wimpernwachstum fördern sollen. In seiner Bewertung hob die Behörde hervor, dass diese Substanzen eine starke pharmakologische Aktivität aufweisen, die selbst in sehr niedrigen Konzentrationen unerwünschte biologische Effekte hervorrufen kann.
Nach dieser Warnmeldung beauftragte die Europäische Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS), die Sicherheit mehrerer Prostaglandin-Analoga zu bewerten, die in kosmetischen Produkten verwendet werden. Eine erste Stellungnahme, die 2022 veröffentlicht wurde, stellte fest, dass die verfügbaren Daten für eine Schlussfolgerung zur Sicherheit unzureichend waren für Substanzen wie Isopropyl Cloprostenat oder Ethyl Tafluprostamid. Der Ausschuss hob insbesondere das Fehlen belastbarer toxikologischer Daten hervor, die erforderlich wären, um bestimmte potenzielle Risiken auszuschließen. Nachdem von der Industrie neue Daten vorgelegt worden waren, bewertete der SCCS diese Substanzen in einer neueren Stellungnahme, die 2025 veröffentlicht wurde, erneut.
Nach Prüfung der verfügbaren Unterlagen kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass keiner der bewerteten Prostaglandin-Analoga als sicher eingestuft werden kann für die Verwendung in kosmetischen Produkten, die das Wachstum von Wimpern und Augenbrauen fördern sollen, insbesondere Isopropylcloprostenat, Ethyltafluprostamid und Methylamido-dihydro-noralfaprostal.
In diesem Stadium haben sich diese wissenschaftlichen Schlussfolgerungen jedoch noch nicht in einer offiziellen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel niedergeschlagen, die das Inverkehrbringen von Kosmetika in der Europäischen Union regelt. Die europäischen Behörden könnten jedoch im Lichte der Stellungnahmen des SCCS beschließen, diese Stoffe in Anhang II der Verordnung aufzunehmen, der die in kosmetischen Mitteln verbotenen Inhaltsstoffe aufführt, oder ihre Verwendung einzuschränken. Endgültige regulatorische Entscheidungen stehen noch aus.
In der Zwischenzeit haben sich einige nationale Agenturen dafür entschieden, die Öffentlichkeit über die potenziellen Risiken zu informieren, die mit diesen Substanzen verbunden sind. In Frankreich hat die Anses im Jahr 2025 eine Warnung bezüglich kosmetischer Mittel veröffentlicht, die Prostaglandin-Derivate enthalten. Die Anses hebt hervor, dass diese unerwünschten Wirkungen in der Augenheilkunde bereits bekannt sind, dass jedoch Patientinnen und Patienten, die mit Augentropfen behandelt werden, die Prostaglandin-Analoga enthalten, im Rahmen einer notwendigen medizinischen Therapie über diese Risiken aufgeklärt werden. Bei kosmetischen Produkten hingegen werden diese Effekte auf den Verpackungen nicht erwähnt, was die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher einschränkt.
In Erwartung einer möglichen Änderung der europäischen Regulierung empfiehlt die Behörde den Anwendern daher, aufmerksam auf das Auftreten ungewöhnlicher Symptome zu achten, wie etwa eine Veränderung der Irisfarbe oder anhaltende Augenreizungen. Im Falle einer unerwünschten Wirkung wird geraten, die Anwendung des Produkts zu unterbrechen, einen Angehörigen der Gesundheitsberufe zu konsultieren und das Ereignis auf dem nationalen Meldeportal für unerwünschte gesundheitliche Auswirkungen zu melden. Meldungen aus der Kosmetovigilanz spielen nämlich eine wichtige Rolle bei der Identifizierung neuer Risiken und bei der Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher.