Das Gesetz zur Bekämpfung von Verschwendung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (AGEC) vom 10. Februar 2020 enthält mehrere Artikel, die direkte Auswirkungen auf die Industriellen im Kosmetiksektor haben. Diese sind daher stark ermutigt, wenn nicht sogar verpflichtet, einige ihrer Praktiken zu überdenken, um die kosmetische Verschwendung zu begrenzen. Dennoch können auf Verbraucherebene bereits jetzt einfache Maßnahmen von jedem ergriffen werden, um gegen diese Verschwendung vorzugehen.