Die Laser-Haarentfernung gehört zu den Techniken, die zur Bekämpfung unerwünschter Haare eingesetzt werden. Obwohl sie praktisch ist, darf man nicht vergessen, dass dieser Eingriff nicht harmlos ist und nicht für jeden geeignet ist. Hier ist eine nicht abschließende Liste von Gegenanzeigen, die Sie für Ihre eigene Sicherheit berücksichtigen sollten.
Laser-Haarentfernung: Gibt es Kontraindikationen?
- Gegenanzeige Nr. 1: Wenn Sie schwanger sind oder stillen
- Gegenanzeige Nr. 2: Die Einnahme von Goldsalzen
- Gegenanzeige Nr. 3: Die Einnahme von photosensibilisierenden Medikamenten
- Gegenanzeige Nr. 4: Herpes
- Gegenanzeige Nr. 5: Das Vorhandensein von Muttermalen
- Gegenanzeige Nr. 6: Die kürzliche Haarentfernung mit Wachs
- Gegenanzeige Nr. 7: Die Tätowierungen
- Gegenanzeige Nr. 8: Helle Haare
- Gegenanzeige Nr. 9: Gebräunte Haut
- Gegenanzeige Nr. 10: Die Pubertät
- Gegenanzeige Nr. 11: Die Einnahme von Antikoagulanzien
- Quellen
Gegenanzeige Nr. 1: Wenn Sie schwanger sind oder stillen.
Obwohl es keine Beweise dafür gibt, dass die Laser-Haarentfernung schädlich für Ihr zukünftiges Kind ist, wird sie in der Regel aus Vorsichtsgründen nicht empfohlen. Schwangerschaftshormone neigen dazu, eineHyperpigmentierungzu verursachen, sowie eine erhöhte Empfindlichkeit. Darüber hinaus ist während der Schwangerschaft der Androgenspiegel höher, was zu einer beschleunigten Haarwachstums führt. Zudem sollte diese Methode auch während der Stillzeit vermieden werden. Daher wird davon abgeraten, während dieser Zeit eine Laser-Haarentfernung durchzuführen, da das Verfahren möglicherweise nicht die erwarteten Ergebnisse liefert.
Gegenanzeige Nr. 2: Die Einnahme von Goldsalzen.
Goldsalze (Chrysotherapie) werden in der Regel zur Behandlung von rheumatoider Arthritis oder bei bestimmten Arten von blasenbildenden Dermatosen eingesetzt. Eine Studie hat jedoch gezeigt, dass die Kombination von Laserbehandlung und der Einnahme von Goldsalzen eine Chrysiasis, eine Ablagerung von Gold in der Haut, hervorrufen kann.
Gegenanzeige Nr. 3: Die Einnahme von photosensibilisierenden Medikamenten.
Die Photosensibilität gehört zu den Nebenwirkungen einiger Medikamente wie Diuretika, Anxiolytika, Hustensirupe usw. Wenn Sie ein Medikament einnehmen, das mindestens einen photosensibilisierenden Wirkstoff enthält, sollten Sie die Laser-Haarentfernung vermeiden, da Ihre Haut empfindlicher sein wird und dazu neigt, nach der Haarentfernungssitzung Verbrennungen aufzuweisen.
Gegenanzeige Nr. 4: Herpes.
Herpes und Fieberbläschen gelten als ansteckende Hautkrankheiten. Daher wird davon abgeraten, bei Herpes und Fieberbläschen eine Laser-Haarentfernung durchzuführen, da der Laser neue Ausbrüche auslösen kann. Tatsächlich kann es sein, dass das latente Virus im Schlaf bleibt und durch den lokalen Stress, der durch den Laser verursacht wird, wieder aktiviert wird. Bei bekannten Vorgeschichten wird empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, indem Sie Ihren Arzt konsultieren, um die Krankheit vor den Haarentfernungssitzungen zu verhindern.
Gegenanzeige Nr. 5: Das Vorhandensein von Muttermalen.
Es gibt keine Beweise dafür, dass Laser einen Leberfleck verändern und ihn krebsartig machen können. Dennoch ist es ratsam, Bereiche mit Leberflecken sowie andere Hautläsionen wie Akne, Warzen oder Psoriasis nicht zu epilieren.
Gegenanzeige Nr. 6: Die kürzliche Haarentfernung mit Wachs.
Die Laser-Haarentfernung zielt auf den Haarfollikel ab. Da die Wachs-Haarentfernung die Haarwurzel entfernt, wird in der Regel empfohlen, zwei Wochen zu warten, bevor eine Laser-Haarentfernung durchgeführt wird. Wenn Sie unerwünschte Haare zwischen zwei Sitzungen loswerden möchten, wählen Sie andere Alternativen wie Rasieren und Haarentfernungscremes.
Gegenanzeige Nr. 7: Die Tätowierungen.
Es ist möglich, die Laser-Haarentfernung außerhalb von tätowierungsfreien Bereichen durchzuführen. Auf tätowierten Bereichen wird jedoch nicht empfohlen, diese Art der Haarentfernung durchzuführen, da dies das Tattoo verblassen lassen könnte. Wenden Sie sich an einen Gesundheitsprofi, wenn Sie ein Tattoo haben und eine Laser-Haarentfernung in Betracht ziehen.
Gegenanzeige Nr. 8: Helle Haare.
Die Laser-Haarentfernung zielt speziell auf das in den Haaren vorhandene Melanin ab. Allerdings reagieren blonde, weiße oder graue Haare, die nur eine geringe Menge an Melanin enthalten, in der Regel nicht effektiv auf diese Methode. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass der Laser stattdessen das Melanin in der Haut anvisiert, was potenziell Hautverbrennungen verursachen könnte.
Gegenanzeige Nr. 9: Gebräunte Haut.
Schön gebräunte Menschen neigen dazu, einen höheren Melaninspiegel zu haben. Daher besteht die Gefahr, dass der Laser zwischen Haaren und Haut nicht unterscheiden kann, was zu Hautverbrennungen und einer verringerten Wirksamkeit führt.
Gegenanzeige Nr. 10: Die Pubertät.
Die Pubertät ist durch eine Phase bedeutender hormoneller Veränderungen gekennzeichnet, die das Haarwachstum beeinflussen können. Diese hormonellen Schwankungen können jedoch die Vorhersagbarkeit der Laser-Haarentfernung beeinträchtigen, da im Laufe der Zeit neue Haare auftreten können. Daher ist es ratsam, bis sich die hormonellen Schwankungen der Pubertät stabilisiert haben, bevor man mit einer Laser-Haarentfernung beginnt.
Gegenanzeige Nr. 11: Die Einnahme von Antikoagulanzien.
Antikoagulanzien können die Haut empfindlicher und anfälliger für Behandlungen machen, einschließlich Laser-Haarentfernung. Dies könnte das Risiko von Reizungen oder Verbrennungen erhöhen. Darüber hinaus können Antikoagulanzien das Risiko von Blutungen oder Blutergüssen erhöhen.Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt vor jeder Haarentfernungssitzung.
Quellen
HOVENIC W. & al. Laser hair reduction and removal. Facial Plastic Surgery Clinics of North America (2011).
IBRAHIMI O. A. & al. Laser hair removal. Dermatologic Therapy (2011).
GAN S. D. & al. Laser hair removal : A review. American Society for Dermatologic Surgery (2013).
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