Anti-UV, mattierend und antibakteriell, ist Zinkoxid in der Pflegebranche sehr geschätzt. Es wird vor allem für fettige Haut mit Neigung zu Akne und zum Schutz der Haut vor den schädlichen Auswirkungen der Sonne empfohlen. Dennoch ist dieser Inhaltsstoff zunehmend umstritten und wird oft vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (CSSC) untersucht.
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Gibt es Gefahren bei der Verwendung von Zinkoxid in Kosmetikprodukten?
Was ist Zinkoxid?
DasZinkoxid (ZnO) bezeichnet eine chemische Zutat, die ein Zinkatom mit einem Sauerstoffatom verbindet. Es wird durch Oxidation von metallischem Zinkdampf bei hohen Temperaturen gewonnen. Die chemische Reaktion wird wie folgt geschrieben:
2 Zn(fest) + O2 (gasförmig) → 2 ZnO(fest)
Daraus resultieren einerseits sechseckige und farblose Kristalle und andererseits loses weißes Pulver aufgrund der Lichtbrechung in den kleinen Kristallen. ZnO kann auch durch Verbrennung von Zinkhydroxid, Zinknitrat oder Zinkcarbonat nach der folgenden Reaktion erhalten werden:
Zn (OH)2 (fest) → ZnO(fest) + H2O(flüssig)
Zinkoxid ist hauptsächlich ein UV-Schutzfilter. Es wird in Sonnencremes verwendet, indem es als Schild auf der Hautoberfläche wirkt. Tatsächlich ist es wirksam, um UVA- und UVB-Strahlen zu blockieren und abzulenken, und schützt so die Haut vor den schädlichen Auswirkungen der Sonne.
Zu wissen : Zinkoxid wird auch als Farbstoff verwendet, Sie können es auf den INCI-Listen unter dem NamenCI 77947finden. Es kann auch als antibakterielles Mittel, Reinigungsmittel und Reinigungsmittel für unreine Haut und fettige Kopfhaut, mit oder ohne fettige Schuppen, verwendet werden.
Die Gefahren von Zinkoxid in der Hautpflege.
Es ist die Größe der Zinkoxidpartikel, die heute kontrovers diskutiert wird. Tatsächlich gibt es dieses matte weiße Pigment in zwei Dimensionen.
Die Mikropartikel
Üblicherweise werden Zinkoxid-Mikropartikel in Deodorants aufgrund ihrer antibakteriellen Wirkung und in Make-up für den mattierenden Effekt verwendet. Wie der Name schon sagt, sind sie mikrometergroß. Sie sind weiß und bleiben auf der Haut sichtbar, wenn sie verteilt werden.
Die Nanopartikel
Die Formulierer verwenden Zinkoxid in Nanopartikelform aufgrund der endgültigen Textur der Pflege. Kleinere Partikel machen die Pflege weniger pastös, flüssig und leicht aufzutragen. Die Integration von Nanopartikeln als UV-Filter in Sonnenpflegeprodukten ist sehr neu und folgt einer Richtlinie der Europäischen Union aus dem April 2016. Die Gesundheitsrisiken sind wie folgt:perfekter Verdacht auf Penetration, Verdacht auf Reprotoxizität, Verdacht auf Genotoxizität, Verdacht auf Karzinogenität. Aus diesem Grund sind in Europa insbesondere Aerosole, Sprays oder Pulver, die Zinkoxid-Nanopartikel enthalten, aufgrund von Inhalationsrisiken verboten. Trotzdem bleibt dieser UV-Filter gemäß dem COSMOS-Standard bio-kompatibel.
Bei Typology wenden wir das Vorsorgeprinzip an und schließen Nanopartikel aus unseren Formeln aus. Unsere Gesichtssonnenschutzcreme SPF30 mit Aloe Vera enthält nicht-nanometrisches Zinkoxid.
Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass Zinkoxid, ob nano oder nicht, bei Exposition gegenüber hohen Konzentrationen dieses Mineralstoffs dazu neigen kann, eine Entzündung der Atemwege sowie Lungenprobleme zu verursachen. Aus diesem Grund verbietet die europäische Verordnung seit dem 24. Februar 2018 jegliche Präsenz von Zinkoxid (nano oder nicht) in Sprayformeln. Darüber hinaus ist Zinkoxid in Anhang VI der europäischen Verordnung aufgeführt, die über UV-Filter entscheidet. Ob nanometrisch oder nicht, seine maximal zulässige Konzentration als UV-Filter beträgt 25%.
Wie zuvor erwähnt, kann Zinkoxid als Farbstoff (CI 77947) gemäß Anhang III der europäischen Verordnung Nr. 1223/2009 verwendet werden. Allerdings ist diese Verwendung auf einen Höchstgehalt von 5 % für Lotionen und Körpercremes und 25 % für Puder begrenzt, aufgrund der Toxizität dieses Spurenelements. Ein direkter Kontakt mit den Nasen-, Augen- und Vaginalschleimhäuten wird nicht empfohlen.
Quellen
Règlement (CE) no 1223/2009 du Parlement Européen et du Conseil du 30 novembre 2009.
SCCS/1618/20 Scientific advice corrigendum of 8 March 2021, Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS). Scientific advice on the safety of nanomaterials in cosmetics.
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